Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Hund

Der NÖ Landtag hat eine Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, die mit 1. Juni 2023 in Kraft treten wird. Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden.

Die wichtigsten Änderungen für die Haltung von Hunden ab 1. Juni 2023:

- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden (gilt auch für Hunde, die bereits gehalten werden und ist binnen zwei Jahren vorzulegen)

- Sachkundenachweis für alle Hundebesitzer („NÖ Hundepass“)

 Die allgemeine Sachkunde für alle Hunde umfasst:

         a) eine einstündige Information durch eine:n Tierarzt:in

         b) eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person

 Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ist zusätzlich eine erweiterte Sachkunde mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zehn Stunden zu absolvieren.

Was müssen Sie am Gemeindeamt vorlegen, wenn Sie ab 1. Juni 2023 in Otterthal einen Hund anmelden:

1. Name und Hauptwohnsitz

2. Impfpass des Hundes, in dem Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und die Chipnummer ersichtlich sind

3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, von der der Hund erworben wurde

4. Nachweis der erforderlichen Sachkunde:

         a) für alle Hunde die allgemeine Sachkunde (Bestätigung – „NÖ Hundepass“) und

         b) zusätzlich für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde

5. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden

6. im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in dem der Hund gehalten wird

Nähere Ausführungen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.



17.05.2023 11:14