Umweltförderung

Es wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf nachwachsende Brennstoffe, die erstmalige Errichtung einer solchen Heizung, die Errichtung von Solaranlagen mit mindestens 6 m² Kollektorfläche sowie Photovoltaikanlagen, Seit 2024 gibt es € 22,- je kWp bis maximal 15 kWp.

Die jeweilige Baumaßnahme ist der Baubehörde anzuzeigen, und die Fertigstellung von einem Fachunternehmen zu bestätigen. Bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer umweltbewusster Heizsysteme gelangt auch die Förderung mehrfach zur Auszahlung.

Zuständig

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